Zum Punktabzug der Hessenliga-Mannschaft aufgrund des fehlenden Unterbaus in der Saison 22/23:
In der Saison 22/23 war unser Verein mit eigenständigen F- und G-Jugendmannschaften am Ligenspielbetrieb beteiligt. Zudem hatten wir jeweils sieben E- und D-Jugendspieler. Wegen fehlender Breite und weil die Kinder qualitativ noch nicht so weit waren, wurden diese nur für Freundschaftsspiele gemeldet. Hierdurch wollten wir vermeiden, dass die Kinder aufgrund erwartbar hoher Niederlagen den Spaß am Fußball verlieren.
Aufgrund der ebenfalls angerechneten Kreisoberliga-Mannschaft, reicht bereits ein Jugendteam im Ligabetrieb zur Erfüllung der Vorgabe aus. Der HFV hat jedoch bei seiner Tagung im September 2021 entschieden, dass ab 22/23 F- und G-Jugend nicht mehr zählen. Dieser Entscheid wurde nur auf der HFV-Webseite bekannt gegeben, was wir leider nicht mitbekommen haben. Die Satzung selbst, an der wir uns orientiert haben, wurde erst
unmittelbar vor Saisonbeginn angepasst.
Im November 2023 erhielten wir dann zu unserer Überraschung die Nachricht über den Punktabzug aufgrund der angepassten Regel. Mit Verweis auf die fehlende direkte Kommunikation an die Vereine (die es uns ohne Probleme ermöglicht hätte, eine vollwertige E-Jugend zu bilden) und darauf, dass wir die alte Regel bisher stets erfüllt hatten und mittlerweile über die JSG (an der alleine von unserem Verein mehr als 50 Kinder beteiligt sind) auch die Neue erfüllen, haben wir für eine Umwandlung in eine höhere Geldstrafe plädiert. Dem wurde leider nicht stattgegeben.
Dies müssen wir respektieren, da hier zweifellos ein Versäumnis und damit Regelverstoß unsererseits vorliegt. Da alle unsere Vorstandsmitglieder ehrenamtlich tätig sind, ist es menschlich, dass man nicht immer eigenständig an alles denken und sich an sämtlichen Stellen informieren kann. Wir bedauern, dass der spannende Meisterschaftskampf nun auf diese Weise beeinflusst wird.
Zum Spielverbot für unsere Zweite Mannschaft:
Wir sind uns bewusst, dass ein besonders schweres Fehlverhalten unseres Spielers vorlag,
weshalb wir diesen auch sofort dauerhaft suspendiert hatten. Auch, dass eine darüber hinaus gehende Bestrafung der Mannschaft erfolgt, erkennen wir an obwohl keine anderen
Spieler oder Offiziellen ein Fehlverhalten gezeigt haben.
Die nun erfolgte Strafe erachten wir als überzogen gegenüber unseren unschuldigen
Spielern und darüber hinaus als unfair gegenüber unbeteiligten Mannschaften, da massiv Wettbewerbsverzerrung betrieben wird.
Dennoch haben wir uns nach reiflicher Überlegung entschieden, das Urteil ohne Einspruch zu akzeptieren. Eine Aufhebung ist gemäß § 37 Strafordnung des HFV (s.u.) nicht möglich und eine denkbare Umwandlung in einen hohen Punktabzug wäre für unser Team noch schlimmer. Zudem wollen wir mit dem Verzicht nochmal verdeutlichen, dass wir das Missverhalten unseres Spielers aufs Schärfste
verurteilen. Die Wettbewerbsverzerrung bezüglich anderer Vereine bedauern wir, diese hat jedoch der HFV zu verantworten.
§ 37 Spielabbruch
1. Ein Verein, dessen Spieler, Mitglieder oder Anhänger einen Spielabbruch auf eigenem oder fremdem Platz
verursachen, wird mit Spielverbot von einem halben Monat bis zu 6 Monaten oder Punktabzug (3 bis 24 Punkte)
und mit Geldstrafe von € 50,- bis zu € 2.500,- belegt. Ein Spielabbruch gilt auch dann als durch den Verein
verursacht, wenn nur ein Spieler, Mitglied oder Anhänger den Abbruch durch sein Verhalten verschuldet hat.
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